Hochschulzugang über Zugangsprüfung

Beruflich Qualifizierte, die einen nicht fachlich entsprechenden Studiengang studieren möchten oder die über eine Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufes verfügen, erhalten den Hochschulzugang für  Studiengänge nur über ein erfolgreiche Zugangsprüfung.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Zugangsprüfung sind:

  1. Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
  2. eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf


Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Der beruflichen Tätigkeit geichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch.
Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung  ist als berufliche Tätigkeit anteilsmäßig anzurechnen.

Die Zugangsprüfung dient der Feststellung von fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen.

Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester des jeweiligen Studienganges an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die zulassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung muss für den Beginn zum Wintersemester bis spätestens 01.04. und für den Beginn zum Sommersemester bis spätestens 01.10. bei der Hochschule eingegangen sein.

Für die Bewerbung sind neben dem Zulassungs- und Einschreibungsantrag folgende Unterlagen in einfacher Kopie einzureichen:

 

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über den erworbenen Berufsabschluss
  • Darstellung über die wesentlichen Inhalte der Ausbildung
  • Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeit
  • gegebenenfalls Nachweise über schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Einwilligungserklärung zur Weitergabe der Daten an die Prüfstelle

 

Ab dem Wintersemester 2011/2012 gibt es erstmals ein einheitliches Zugangsprüfungsverfahren  für den allgemeinen Teil in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Die zentrale Zugangsprüfung wird von der telc GmbH Frankfurt an der Fachhochschule Dortmund durchgeführt. Die Kosten für die Zugangsprüfung und die Kosten für den Verwaltungsaufwand sind vom Bewerber zu tragen.

Die Zugangsprüfung für das Wintersemester 2012/2013 findet am 19.05.2012 an der Fachhochschule Dortmund statt.

Unter www.fh-nrw.de finden Sie einen Modelltests zu den Prüfungen Deutsch Mathematik und Englisch.

 

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