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Information zu Studienbeiträgen in NRW

Die Landesregierung hat am 1. April 2006 das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz in Kraft treten lassen. Das Studienkonten- und Finanzierungsgesetz - StKFG - entfiel ab dem Sommersemester 2007 ersatzlos. Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen konnten ab dem Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge für Erstsemester und ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden erheben.

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz - StBAG) vom 01.04.2006 (GV.NRW S. 119) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 15.11.2007 werden einheitliche Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro für alle Studiengänge ab dem Wintersemester 2006/2007 für Studienanfänger und ab dem Sommersemester 2007 für bereits eingeschriebene Studierende erhoben.


Studienbeiträge werden zweckgebunden primär für Lehre und Studium eingesetzt. Unabhängig davon, ob ein Studierender in einem oder in mehreren Studiengängen an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingeschrieben ist, wird der Studienbeitrag nur einmal erhoben. Für drittmittelfinanzierte Studiengänge, hier der Studiengang Sozialversicherung, werden keine Studienbeiträge erhoben. Grundsätzlich gilt, wer beurlaubt ist, wird vom Studienbeitrag befreit.

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