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Professuren
Fachbereich Sozialversicherung
  • Professur für Recht/Sozialrecht IV

  • Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat in Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Bachelor-Studiengang „Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung“ am Standort Hennef eingerichtet. Die folgende, auf vier Jahre befristete Professur ist zum nächst möglichen Zeitpunkt zu besetzen:

    Professur für Recht/Sozialrecht IV

    Das Lehrgebiet umfasst insbes. die Vermittlung von Grundlagen und Spezifika im Berufskrankheiten- und im Leistungsrecht der Gesetzlichen Unfallversicherung sowie im allgemeinen Sozialrecht.

    Lehre und Forschung sind dabei schwerpunktmäßig auf das Berufskrankheitenrecht in seiner sozialpolitischen, materiellrechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Dimension inklusive des Leistungsrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung (insbesondere Geldleistungen) ausgerichtet. Forschungsmöglichkeiten bestehen z.B. im Hinblick auf das Berufskrankheitenrecht selbst sowie auf die weitere Optimierung der Effektivität und der Effizienz der Prävention sowie des Berufskrankheiten-feststellungsverfahrens der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung; hinzu kommt das Leistungsrecht der Gesetzlichen Unfallversicherung.

    Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaft sowie einschlägige praktische Erfahrungen im Bereich des Berufskrankheitengeschehens und des Leistungsrechts der Gesetzlichen Unfallversicherung.

    Erwünscht sind Kenntnisse über das mit den Berufskrankheiten zusammenhängende medizinische Umfeld. Erwünscht sind zudem Erfahrungen und Kompetenzen in Aus-, Fort- und Weiterbildung.

    Bevorzugt werden Bewerberinnen/Bewerber, die erwarten lassen, dass sie sich engagiert am Auf- und Ausbau der Hochschule und speziell des Fachbereichs Sozialversicherung beteiligen, insbesondere im Bereich interdisziplinärer Zusammenarbeit und der Kooperation mit der Praxis. Dazu gehört die Übernahme von weiteren Veranstaltungen des Studienganges, insbesondere die Planung, Durchführung oder/und Begleitung von Projektstudien.

    Die Bereitschaft und Befähigung zur Forschung als wissenschaftliche Basierung der Arbeit der Gesetzlichen Unfallversicherung respektive deren Weiterentwicklung und Optimierung wird erwartet.

    Die Lehrverpflichtung beträgt zurzeit 18 Semesterwochenstunden.

    Ein besonderes Bemühen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg gilt dem Ausbau als gender- und familiengerechte Hochschule, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Wissenschaftlerinnen, Studentinnen und Mitarbeiterinnen sicherzustellen. Deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

    Bei der zu besetzenden Stelle handelt es sich um eine Professur der Besoldungsgruppe W2 BBesO W. Als weitere Gehaltsbestandteile können Berufungsleistungsbezüge sowie besondere Leistungsbezüge gezahlt werden.
    Die Einstellung erfolgt in einem auf vier Jahre befristeten privatrechtlichen (sozialversicherungspflichtigen) Dienstverhältnis. Es gelten die Einstellungsvoraus- setzungen des § 36 HG NRW.
    Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

    Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

    Nähere Informationen zum Curriculum sowie zur Prüfungs- und Studienordnung finden Sie unter: http://sozialversicherung.h-bonn-rhein-sieg.de.

    Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen einschließlich Ihrer Gehaltsvorstellungen richten Sie bitte bis zum 30.08.2010 an den Präsidenten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, - Personaldezernat -, 53754 Sankt Augustin.


    Externe Stellenanzeigen für Studierende und Absolventen finden Sie auf der Website der Hochschulzeitung doppelpunkt: http://www.fh-doppelpunkt.de/stellenmarkt