Beruflich Qualifizierte, die einen nicht fachlich entsprechenden Studiengang studieren möchten oder die über eine Berufspraxis außerhalb des Ausbildungsberufes verfügen, erhalten den Hochschulzugang für zulassungsfreie Studiengänge nur über ein erfolgreiches Probestudium.
Unter folgenden Voraussetzungen kann in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Probestudium aufgenommen werden:
Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungesetzes oder die Pflege eines Anghörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch. Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit anteilsmäßig anzurechnen.
Das Probestudium dauert mindestens zwei Semester. Nach Ablauf des Probestudiums erlischt der Anspruch auf Teilnahme an den erforderlichen Prüfungen. Für die Dauer des Probestudiums erfolgt die Einschreibung im jeweiligen Studiengang. Das Probestudium ist erfolgreich, wenn in Bachelorstudiengängen nach zwei Probesemestern mindestens 40 Leistungspunkte nachgewiesen werden.
Ein erfolgreiches Probestudium berechtigt studiengangbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.
Für die Bewerbung sind neben den erforderlichen Unterlagen für eine Einschreibung folgende Unterlagen einzureichen:
Vor Aufnahme eines Probestudiums empfehlen wir ein Beratungsgespräch im Fachbereich des entsprechenden Studienganges in Anspruch zu nehmen. Bitte bewerben Sie sich online über folgenden Link:
Das Nähere wird in einer Ordnung geregelt: