Der Hochschulleitung (Präsidium) gehören der Präsident und vier Vizepräsidenten sowie der Kanzler an. Der Präsident leitet die Hochschule und vertritt sie nach außen, der Kanzler leitet die Verwaltung. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt sechs Jahre.

Die Vizepräsidenten übernehmen hochschulweite Koordinations- und Entwicklungsaufgaben in folgenden Ressorts:
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