Bitte lesen Sie genau die Anleitung auf dieser Seite und beachten diese, damit Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens keine Nachteile entstehen. Klicken Sie danach unten auf "Login Online-Bewerbung". Dieser Link führt Sie auf das Online-Formular. Die Bewerbung ist für maximal drei Studiengänge zulässig.
Anschließend versenden Sie das Formular per Mausklick und drucken den Antrag aus. Der Bewerbungsantrag ist per Post mit Originalunterschrift zu senden an folgende Postanschrift:
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Studierendensekretariat
Grantham Allee 20
53757 Sankt Augustin
Erst nach Eingang des Bewerbungsantrages wird aus Ihren eingegebenen Daten eine "richtige" Bewerbung mit der Sie am Vergabeverfahren für die Studienplatzvergabe beteiligt werden.
Wir benötigen ausser dem ausgedruckten und unterschriebenen Antrag
KEINE WEITEREN BEWERBUNGSUNTERLAGENDas Abiturzeugnis/Fachhochschulreifezeugnis wird erst später bei der Einschreibung verlangt und geprüft. Falsche Angaben können eine Nichteinschreibung zur Folge haben. Das bedeutet, dass die Eingabe der Bewerbungsdaten in Ihrer Verantwortung liegt. Achten Sie daher beim Ausfüllen der Formulardaten bitte darauf, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und richtig erfolgen. Ihre Daten werden im Vergabeverfahren entsprechend berücksichtigt. Bei Unklarheiten rufen Sie bitte im Studierendensekretariat an oder schreiben uns eine E-Mail.
Ausnahmen! Sie möchten einen Härte-/Sonderantrag stellen, sich als beruflich Qualifizierter ohne Abitur/Fachhochschulreife, für ein Zweitstudium, für eine bevorzugte Zulassung aufgrund eines abgeleisteten Dienstes bewerben oder Sie haben in einem Vorstudium eine oder mehrere Prüfungen endgültig nichtbestanden dann sind zusätzliche Unterlagen (siehe unten) einzureichen.
Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss spätestens am 15. Januar 24 Uhr für das Sommersemester und bis zum 15. Juli 24 Uhr für das Wintersemester bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingegangen sein (Ausschlussfrist: Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrages bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, nicht das Datum des Poststempels). Fällt der 15. Januar bzw. 15. Juli auf einen Samstag oder einen Sonntag, verlängert sich die Abgabefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Eine nach Fristablauf eingegangene Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!
Wenn Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich oder einen Härteantrag stellen möchten sind folgende Anlagen in einfacher Kopie beizufügen:
Wenn Sie ein beruflich qualifizierter Studienbewerber/in sind und über keine allgemeine (Abitur)oder fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife) verfügen, müssen Sie folgende Unterlagen in einfacher Kopie Ihrer Bewerbung beilegen:
Wenn Sie ein Zweitstudienbewerber sind, müssen Sie folgende Unterlagen in einfacher Kopie Ihrer Bewerbung beilegen:
Wenn Sie eine bevorzugte Zulassung beantragen, weil Sie aufgrund eines abgeleisteten Dienstes (Weh- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, Freiwilligendienst) eine bereits erfolgte Zulassung an unserer Hochschule nicht in Anspruch nehmen konnten, müssen Sie folgende Unterlagen in einfacher Kopie Ihrer Bewerbung beilegen:
Wenn Sie in einem Vorstudium mindestens einmal eine Prüfung endgültig Nichtbestanden oder 3 Fehlversuche haben, müssen Sie folgende Unterlagen in einfacher Kopie Ihrer Bewerbung beilegen:
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Zulassung zum Studium und den Verfahrensablauf bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen zur Zulassung
Hier bewerben sich Studieninteressierte, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben.