Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat zum 01.09.2009 einen neuen Studierendenausweis (Chipkarte) mit Fotoaufdruck eingeführt.
Den Papierausweis wird es aus Sicherheitsgründen nicht mehr geben. In Folge dessen werden die bisherigen Leporellos (Studienbescheinigungen und Papierausweise) nicht mehr gedruckt.
Der Studierendenausweis steht Ihnen für die Dauer der Einschreibung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zur Verfügung und wird Sie während des gesamten Studiums an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg begleiten.
Am Empfang der Standorte Sankt Augustin und Rheinbach und im Lesesaal der Bibiothek am Standort Hennef stehen Kartenlesegeräte bereit, mit denen der Gültigkeitsaufdruck für jedes Semester erneuert werden kann (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr). Nur mit einem aktuellen Gültigkeitsaufdruck können Sie alle Funktionen nutzen. Ohne ersten Aufdruck ist die Karte noch nicht freigeschaltet. Dementsprechend ist ein Aufladen von Geld in der Mensa nicht möglich. Es erscheint eine Fehlermeldung (403).
Bei Problemen mit Ihrem Studierendenausweis wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat. Bei Verlust bzw. Defekt des Studierendenausweises erhalten Sie im Studierendensekretariat gegen Zahlung einer Gebühr von 20 Euro eine neue Karte.
Für Rückmelder (bereits eingeschriebene Studierende), die im kommenden Semester weiterstudieren möchten, kann der Aufdruck für das jeweilige Semester erst erfolgen, wenn die Semestergebühren fristgerecht überwiesen und die Rückmeldung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg verbucht wurde.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsmerkblatt.
Studienanfänger
Studienanfänger erhalten nach erfolgter Einschreibung den neuen Studierendenausweis per Post zugeschickt. Der aktuelle Gültigkeitsaufdruck muss dann durch den Studierenden selbst ab Semesterbeginn (01.03. bzw. 01.09.) an den bereitgestellten Kartenlesegeräten erfolgen. Die Karte ist für das Sommersemester vom 01.03. - 31.08. und für das Wintersemester vom 01.09. - 28.02. gültig.
Nutzungsmöglichkeiten:
1. Bibliothek
Der Studierendenausweis ist als Benutzerausweis in den Hochschulbibliotheken Standort Sankt Augustin und Standort Rheinbach gültig.
2. Kopierer
Die Karte kann als Kopierkarte benutzt werden. In den Bibliotheken sind Aufwerter aufgestellt, an denen die Karte aufgeladen werden kann. Die Höhe des Betrages ist frei wählbar. Der Mindestbetrag beträgt 5,00 Euro. Für die aufgeladenen Beträge auf dem Konto "Kopierer" ist keine Rückerstattung möglich. Laden Sie daher nur geringe Beträge auf!
In Sankt Augustin und in Rheinbach stehen jeweils Kopiergeräte an zentralen Stellen (Bibliothek, PC-Pools) zur Verfügung. Der Kopienpreis beträgt 0,05 Euro pro Kopie. Über das Lesegerät erfahren Sie auch, wie hoch der Restbetrag auf ihrem Ausweis ist.
3. Mensa
Mit dem Studierendenausweis können Sie in den Mensen und Cafeterien der Hochschule-Bonn-Rhein-Sieg bargeldlos bezahlen und sich ausweisen. Guthaben können Sie an den Mensa-Aufwertern aufladen, ab 10 Euro bekommen Sie 3 % Bonus gutgeschrieben.
Sollten Sie Ihre Chipkarte verlieren oder bei Defekt, lassen Sie diese sofort an der Cafeteriakasse sperren. Das Restguthaben wird Ihnen dann baldmöglichst ausgezahlt.
Weitere Informationen
4. Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Der Studierendenausweis ist als Fahrausweis im VRS-Bereich gültig. Der Aufdruck für die Gültigkeitsdauer muss für jedes Semester aktualisiert werden. Bei Fahrausweiskontrollen gilt der Studierendenausweis nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Das Semesterticket gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis rund um die Uhr im gesamten VRS-Netz, auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der vorlesungsfreien Zeit.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Semestertickets umfasst zum einen den Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und kann sich auf die Übergangstarifräume Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRS/VRR) sowie Verkehrsverbund Landkreis Ahrweiler (VRS/AHR) erweitern. Voraussetzung hierfür ist, dass Studierende Ersthörer sind und ihren Wohnsitz in einem dieser Übergangstarifräume haben. Dies muss durch einen gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung (die allerdings nicht älter als 1 Jahr sein darf) nachgewiesen werden. Dann gilt das Ticket auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der Verbundraumgrenze, allerdings nur auf der direkten, verkehrsüblichen Strecke. Zur Nutzung der Flughafenlinie 670 muss vor Fahrtantritt ein Zuschlag gezahlt werden.
Achtung! Die 1. Wagenklasse der Deutschen Bahn AG sowie InterCity-, EuroCity- und InterCityExpress-Züge dürfen mit dem SemesterTicket nicht benutzt werden.
Mitnahmeregelung
Inhaber eines VRS-Ticket dürfen jederzeit ein Fahrrad sowie montags bis freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztätig einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren kostenlos mitnehmen.
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Kann ein Studierender bei einer Kontrolle das VRS-Ticket nicht vorlegen, weil er es z.B. vergessen hat, erhöht sich das ermäßigte Beförderungsentgelt auf 7,- €, wenn der
Studierende innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsverbundunternehmen des Vertragspartners nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Fahrausweisprüfung Inhaber eines gültigen
VRS-Tickets war. Gleiches gilt, wenn der Aufdruck auf der Karte nicht aktuell ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.