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Notruf und Erste-Hilfe-Einrichtungen

Feuerwehr, Krankentransport, Notarzt  0-112

Polizei, Überfall, Einbruch                      0-110

 

Es ist immer der Standort zu nennen, bitte bleiben Sie für Rückfragen am Telefon bis die Leitstelle andere Anweisungen gibt.

Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei beim Schadensfall zum Unfallort einweisen ! 

 

Bei Notrufen, die von einem Handy aus gesendet werden, ist es wichtig, die Stadt anzugeben, da nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass die Meldung in der ortsansässigen Rettungsleitstelle eingeht.

Was versteht man unter Erste Hilfe?

  • Überbrückung von Notfallsituationen durch anwesende Laien bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
  • Auch psychische Hilfestellung durch Trösten, Berühren, Händehalten
  • Erste, einfache notfallmedizinische Handgriffe

Wer ist zur Ersten Hilfe verpflichtet?

Alle Hochschulangehörigen sind zur Durchführung der Ersten Hilfe verpflichtet. So haben Sie jeden Notfall zu melden und die Tätigkeit solange zu unterbrechen bis Erste Hilfe geleistet ist. Ersthelfer ohne Kenntnisse können den Verletzten trösten, wenn beispielsweise eine Unsicherheit über die zu ergreifenden Maßnahmen besteht. Das Ermutigen, Zusprechen und die fortwährende Betreuung sind von jedem Helfer leistbar.

Wer stellt die Erste Hilfe sicher?

Die verantwortlichen Personen in der Hochschule (Rektorat, Fachbereichsleitungen, Professorinnen und Professoren, Laborleitungen, Dezernentinnen und Dezernenten und Leiter der Zentralen Einrichtungen) haben sicher zu stellen, dass eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet wird.

Erste-Hilfe-Material

In den Verbandkästen wird geeignetes Erste-Hilfe-Material vorgehalten. Ersatz für verbrauchtes Material können Sie im Sachgebiet Umweltschutz und Arbeitssicherheit anfordern.

Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs oder -Training

Beschäftigte melden sich bitte bei Interesse an einer Ausbildung (2 Tage) bzw. der Teilnahme an einem Trainingskurs (1 Tag, Voraussetzung ist ein absolvierter Grundkurs) im Sachgebiet Umweltschutz und Arbeitssicherheit, oder telefonisch unter 02241/865-636. Es werden inhouse-Kurse und Kurse bei Ausbildungsorganisationen angeboten.

Online-Anleitung zur Ersten-Hilfe