Vorbeugender Brandschutz

Die Brandschutzordnungen sollen durch die Zusammenfassung von Regeln für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz dazu beitragen, die Entstehung von Bränden an der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg zu verhindern bzw. deren Auswirkungen und Schäden begrenzen. Sie gelten für die Standorte Sankt Augustin und Rheinbach.

Die Brandschutzordnungen sind verbindlich für alle Angehörigen der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg sowie für alle Personen, die sich im Bereich der Fachhochschule aufhalten.

Ihre Beobachtungen, Anregungen oder Hinweise zum Thema Brandschutz werden im Sachgebiet Umweltschutz und Arbeitssicherheit gerne entgegen genommen.

Die Brandschutzordnung B richtet sich an alle Personen, die sich in der Fachhochschule aufhalten. Die Brandschutzordnung C richtet sich an Personen, denen besondere Aufgaben im Brandschutz zugewiesen sind, wie beispielsweise Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsfachkräfte.

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