Unterweisungspflichten ergeben sich aus den allgemein und für spezielle Tätigkeiten und Bereiche geltenden Arbeits- und Umweltschutzvorschriften (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gentechniksicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Strahlenschutzverordnung, Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention") und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Die Unterweisung:
Verantwortlich für die Ermittlung des Unterweisungsbedarfs, die Unterweisungsinhalte, die Durchführung und Dokumentation sowie die Kontrolle des Verständnisses sind die Professorinnen/Professoren der Arbeitsbereiche, die Leiter der Zentralen Einrichtungen bzw. die Dezernentinnen/ Dezernenten der Hochschulverwaltung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beraten die Verantwortlichen.
Jeder, der auf dem Hochschulgelände tätig ist und/oder bei dem eine vertragliche Bindung besteht!
Insbesondere die Erstunterweisung soll umfassende Informationen über den Organisationsaufbau, die Betriebsabläufe und die örtlichen Begebenheiten beinhalten.
Zum Organisationsaufbau gehört:
Zu den Betriebsabläufen gehört:
Zu den örtlichen Begebenheiten gehört:
Die Dokumentation der durchgeführten Unterweisung muss mindestens eine Beschreibung des Unterweisungsgegenstandes, Datum der Unterweisung, Angaben zum Unterweisenden und die die Durchführung und das Verständnis bestätigende Unterschrift des Unterwiesenen enthalten. Die Dokumentation ist mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Ergänzend zur Unterweisung können beispeilsweise Filme gezeigt werden, die die Unterweisungsinhalte unterstreichen. Eine Sammlung solcher Filme finden Sie unter folgendem Link:
Zu ausgewählte Themen bietet die Verwaltungsberufsgenossenschaft EDV-Fragebögen an, die ergänzend zur Unterweisung oder zur Überprüfung des Gelenrnten eingesetzt werden können.
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