Mutterschutz

Hinweise zum Schutz werdender Mütter

Werdende und stillende Mütter sind besonderen Belastungen ausgesetzt, weil sie gegenüber gesundheitlichen Einwirkungen besonders empfindlich sind und infolge der körperlichen Veränderungen Tätigkeitserschwernisse auftreten.

Das Mutterschutzgesetz sowie die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz sehen vor, dass für werdende oder stillende Mütter Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Frau und des Kindes getroffen werden.

Im Falle einer Schwangerschaft soll die Mitarbeiterin ihren Arbeitgeber informieren, sobald ihr diese Tatsache bekannt ist. Daraufhin ist dann vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das Ergebnis muss dokumentiert werden. Ergeben sich Gefährdungen, sind sofort Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen in der folgenden Reihenfolge in Betracht:

  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit
  • Vorübergehender Arbeitsplatzwechsel
  • Verbot der Beschäftigung (ohne finanzielle Nachteile)

Den für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Bogen können Sie auf dieser Seite aufrufen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Thomas Anders-Wilberg wird diesen mit Ihnen und Ihrer/Ihrem Personalverantwortlichen durchgehen.

 

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