Erfolgt die Annullierungen der Einschreibung bzw. Exmatrikulation vor Beginn der Vorlesung (03.10.2011 für Wintersemester 2011/2012 und 26.03.2012 für Sommersemester 2012), wird der bereits gezahlte Beitrag zurück erstattet. Die Annullierung der Einschreibung bzw. Exmatrikulation ist schriftlich und formlos zu beantragen. Mit diesem Antrag ist der Studierendenausweise (Chipkarte) und der Antrag auf Rückerstattung der Semester- und Studienbeiträge einzureichen. Der Antrag auf Rückerstattung muss spätestens bis zum 15.04. für das Sommersemester und bis 15.10. für das Wintersemester im Studierendensekretariat der Hochschule eingereicht werden.
Nach den genannten Fristen ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Nach den im Satz 1 genannten Fristen ist nur noch die Exmatrikulation möglich.
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