Evaluation an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Gesetzliche Grundlage

Nach dem Hochschulgesetz NRW gehört die regelmäßige Evaluation von Studium und Lehre zu den Pflichten der Hochschulen (§7(2) HFG).

 

An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wird seit 2004 Evaluation als Verfahren für die Sicherung und Verbesserung von Qualität in Lehre und Studium eingesetzt. Der genaue Ablauf des Verfahrens ist durch die Evaluationsordnung der Hochschule geregelt.

Die Evaluationsordnung sieht als Gegenstand der Evaluierung die einzelnen Studiengänge und die hochschulinternen Dienstleistungen für die Studiengänge vor (§ 1 Evaluationsordnung). Bereits 2003 wurde die erste Evaluationsordnung der Hochschule erlassen. 2007 wurde sie auf der Grundlage des § 7(2) HG und der weitreichenden Erfahrungen mit internen Evaluationen überarbeitet.

Koordiniert werden die Befragungen durch die zentrale Evaluationsstelle in der Verwaltung und die Evaluationsbeauftragten der Fachbereiche und zentralen Einrichtungen.

 

Studierendenbefragungen

An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg werden verschiedene Befragungen durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Ihre Ergebnisse dienen - mit anderen Daten - als Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Weiterentwicklung der Studiengänge:

Studentische Lehrveranstaltungsbewertung

Die studentische Lehrveranstaltungsbewertung bezieht sich auf einzelne Veranstaltungen bzw. Module und dient im Zusammenhang mit dem Selbstreport in erster Linie den Lehrenden und den Studierenden als individuelles Feedback- und Reflexionsinstrument.

Sie wird für jede Veranstaltung jedes Semester durchgeführt, wie dies von einigen Akkreditierungsagenturen auch verlangt wird. Dabei werden in den einzelnen Fachbereichen unterschiedliche Fragebögen verwendet, die jedoch allgemein verbindliche gemeinsame Fragen beinhalten, die für jeden Fachbereich gleich sind. Diese Fragen werden von den Evaluationsbeauftragten der Fachbereiche und der zentralen Einrichtungen gemeinsam entwickelt und abgestimmt.

Studiengangsbezogene Befragungen

Die studiengangsbezogenen Befragungen untersuchen die Rahmenbedingungen und die Organisation der Studiengänge in Bezug auf das Lehrangebot, die Beratungs- und Betreuungssituation, die Ausstattung und die persönliche Studiensituation und Studienvoraussetzungen der Studierenden.

Die studiengangsbezogene Befragungen finden jedes Wintersemester statt. Befragt werden Studienanfänger und die Studierenden der höheren Semester. Hierzu wird jeweils ein hochschulweit einheitlicher Fragebogen verwendet.

Absolventenbefragung

Die Absolventen jedes Studienganges werden jedes Semester mit einem standardisierten Fragebogen zur rückblickenden Bewertung ihrer im Studium erworbenen Qualifikationen und ihrer aktuellen beruflichen Situation befragt.

Alumnibefragung

Die Alumnibefragung beinhaltet sowohl Fragen zum beruflichen Start unmittelbar nach dem Studium, als auch zur aktuellen Beschäftigung. Auch der Erwerb der dafür benötigten Qualifikationen in ihrem Studium wird noch einmal kurz bewertet.

 

 

 

 

 

 

 

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Weitere Informationen
Hochschulfreiheitsgesetz Evaluationsordnung Link zu EvaSys Onlinebefragungen